Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Theater Oberhausen (im Folgenden Theater genannt) und den Besucher:innen. Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen oben genannten und liegen in der Theaterkasse zur Einsichtnahme aus.
Öffnungszeiten der Kasse
Die Theaterkasse ist montags von 12.00 – 18.30 Uhr, dienstags – freitags von 10.00 – 18.30 Uhr und samstags von 10.00 – 13.00 Uhr sowie jeweils 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Die Abendkasse schließt mit Vorstellungsbeginn. Der Vorverkauf beginnt am 1. Werktag des Monats für den laufenden und den Folgemonat. Für Abonnement-Vorstellungen können bereits zu Beginn der Spielzeit Eintrittskarten erworben werden. Besonders nachgefragte Vorstellungen werden fallweise auch früher in den Vorverkauf gegeben. Informationen hierzu erhalten Sie an der Theaterkasse oder auf der Homepage des Theater Oberhausen. Für die Veranstaltung des Theaters gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. Diese sind in der Theaterkasse ausgehängt. Für bestimmte Veranstaltungen (Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Lesungen sowie musikalische Veranstaltungen) gelten Sonderpreise. Die Eintrittspreise und Platzgruppen werden veranstaltungsbezogen auf den Spielplänen veröffentlicht. Das gilt auch für Preise von Fremdveranstaltern im Theater.
Eintrittskarten
Zum Einlass einer Veranstaltung berechtigen grundsätzlich nur Eintrittskarten des Theaters, seiner angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner. Wahlabonnenten, Besitzer:innen von Abo-Gutscheinen sowie sonstige Gutscheinen müssen vor der Veranstaltung eine Eintrittskarte erwerben.
Bereits erworbene oder an der Abendkasse hinterlegte Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Dasselbe gilt für abhanden gekommene oder zerstörte Karten. Das Theater haftet nicht für auf dem Versandweg verloren gegangene Eintrittskarten. Das Theater ist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine Karte zu erstatten, wenn der/die Besucher:in glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte gekauft wurde oder wenn es andere Gründe gibt, die den Erwerb der Karte plausibel machen. Werden für ein und denselben Platz Originalkarte und eine Ersatzkarte vorgelegt, so hat der/die Inhaber:in der Originalkarte Vorrang vor dem/der Besitzer:in der Ersatzkarte. Das Einlasspersonal prüft nicht, wer rechtmäßige:r Inhaber:in der Originalkarte ist. Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312b Abs. 6 BGB vor. Der/Die Besucher:in hat Anspruch auf den in seiner/ihrer Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals gestattet. Das gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl. Ist es aus technischen oder künstlerischen Gründen erforderlich Plätze zu sperren, behält sich das Theater Oberhausen vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
Der Umtausch von an der Theaterkasse gekauften Eintrittskarten in Eintrittskarten für eine andere Vorstellung ist grundsätzlich bis zu einer Woche vor dem ursprünglichen Veranstaltungstag an der Theaterkasse gegen eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro Auftrag möglich. Der Umtausch bei Festabonnements ist kostenlos. Das Theater ist berechtigt, die durch Kartenverkauf bzw. Reservierung erlangten personenbezogenen Daten für interne Zwecke im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung zu speichern. Davon ausgenommen sind Daten von Kreditkarten und ähnlichen Zahlungsmitteln. Diese werden beim Theater grundsätzlich nicht gespeichert.
Das Theater wird bei seinem Kartenvertrieb von der Firma CTS EVENTIM SOLUTION GmbH unterstützt. Für die Leistungen dieses Softwareanbieters haftet das Theater Oberhausen nicht. Veranstaltungen (z. B. Gastspiele), für die Gutscheine keine Gültigkeit haben, erfragen Sie bitte im Besucherbüro.
Ermäßigungen
Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Im Falle eines Erwerbs über das Internet wird die Berechtigung beim Einlass geprüft. Das Theater behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen unabhängig von der Art des Kartenerwerbs auch beim Einlass, während oder nach der Vorstellung zu kontrollieren. Besucher:innen, die bei einer Kontrolle die erforderliche Ermäßigungsberechtigung nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich der/die Besucher:in, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das Theater bzw. die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Für Rollstuhlfahrer:in stehen nur im begrenzten Umfang Plätze zur Verfügung. Daher sollte beim Kauf der Tickets darauf hingewiesen werden.
Abobedingungen
Für Festplatzabonnent:innen gilt der Abonnementausweis als Eintrittskarte. Die Abonnementkarte ist übertragbar. Abonnements für Schüler:innen, Studierende und Schwerbehinderte dürfen nur an Personen mit gleichem Status weitergegeben werden. Die TheaterCard Young ist nicht übertragbar und verliert nach 12 Monate ihre Gültigkeit. Die zu dem Abonnement gehörigen Vorstellungstermine sind auf dem Abonnementausweis eingedruckt. Sollte es in Ausnahmefällen aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen erforderlich sein, dass der auf dem Abonnementausweis ausgedruckte Platz anderweitig genutzt wird, hat das Theater das Recht, kurzfristig Platzänderungen vorzunehmen. Auch bezüglich der Abonnementvorstellungstermine ist das Theater bemüht, auf eine Verlegung der Termine weitestgehend zu verzichten.
Wahlabonnementgutscheine können vor dem Vorstellungsbesuch an der Theaterkasse, auf unserer Homepage oder per Telefon gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Sie können auch unter Angabe der gewünschten Vorstellung per Post an die Theaterkasse geschickt werden. Die Eintrittskarten werden zugeschickt, sofern die Kartenbestellung rechtzeitig bei der Kasse eingegangen ist. Gutscheine jedweder Art verfallen drei Jahre nach dem Ausstellungsdatum. Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abonnementunterlagen durch das Theater wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem/der Besucher:in und dem Theater geschlossen. Das Entgelt für das Abonnement wird mit dem Erhalt der Unterlagen fällig. Der fällige Betrag wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Zahlung ist per Banküberweisung oder im SEPA Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Der Abonnementbeitrag wird in 2 Teilbeträgen (zum 1.10. und 2.1. der Spielzeit) eingezogen. Des Weiteren kann an der Theaterkasse per EC-Karte, Kreditkarte oder bar bezahlt werden. Zur Verbesserung des Service ist das Theater darauf angewiesen, dass der/die Besucher:in jede Änderung der Telefonnummer und Adresse mitteilt, damit alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zugesandt werden können. Ein Abonnement wird für die bezeichnete Spielzeit erworben und verlängert sich um eine weitere Spielzeit zu den dann geltenden Bedingungen, falls der Vertrag nicht bis zum 31.7. der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Ausgenommen davon sind alle ermäßigten Abonnements, Geschenkabonnements sowie Abonnements aus Sonderaktionen. Bei Ausfall einer Vorstellung durch höhere Gewalt hat der/die Abonnent:in keinen Anspruch auf Ersatzleistung. Das gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung. Das Theater ist in einem solchen Fall um eine kulante Lösung bemüht.
Kartenverkauf über das Internet
Eintrittskarten für das Theater können auch per Internet über das Online Buchungssystem EVENTIM.inhouse der Firma CTS EVENTIM SOLUTION GmbH gebucht werden. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistung der CTS EVENTIM SOLUTION GmbH zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Theater erstattet werden. Sofern Besucher ihre Eintrittskarten über das Buchungssystem CTS kaufen und selbst ausdrucken, sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Eintrittskarten nicht von Unbefugten genutzt werden. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Theater Oberhausen keinen Ersatz. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb von Eintrittskarten über das Internet besteht nicht. Schriftliche (per Post oder per E-Mail) und telefonische Kartenvorbestellungen sind jederzeit möglich, sofern die gewünschten Vorstellungstermine bereits feststehen und veröffentlicht wurden. Eine Reservierung wird erst mit Zahlung der Eintrittskarte verbindlich. Bei Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Zahlungsfrist übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist behält sich das Theater vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Reservierte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen, spätestens 3 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden. Bezahlte Karten können an der Abendkasse abgeholt werden. Das Theater Oberhausen bietet für das Studio und die Bar als Option ein „digitales Ticket“ für mobile Endgeräte an. Es werden sowohl ein digitales wie auch ein print@home-Ticket bereitgestellt.
Vorstellungsänderungen und -ausfall
Bei Besetzungsänderung besteht kein Anspruch der Besucher:innen auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Eintrittskarte. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch der Besucher:innen auf Erstattung oder Minderung des Eintrittspreises oder Umtausch der Karte. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als 1 Stunde nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der/die Besucher:in keine Möglichkeit hat, von der Vorverlegung Kenntnis zu erlangen. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten. Schadensersatzansprüche bestehen ebenfalls nicht, wenn aufgrund des nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – ein Vorstellungsbesuch nicht, oder nur teilweise möglich ist. Maßgeblich für die Veranstaltung sind die Angaben auf dem Monatsspielplan und den Veröffentlichungen des Theaters in den Medien. Ist es erforderlich, eine Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte abzubrechen, hat der/die Besucher:in Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Der Anspruch auf Erstattung von Eintrittseinnahmen wegen Vorstellungsabbruchs muss innerhalb von 14 Tagen nach der ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Abonnent:innen erhalten einen Wahlabo-Gutschein für eine andere Vorstellung ihrer Wahl in derselben Preisgruppe. Kommt es aus unvorhersehbaren Gründen zu einer Spielplanänderung, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.
Garderobe und Haftung
Der/Die Besucher:in erhält bei Abgabe der Garderobe eine Garderobenmarke. Das Theater übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500 Euro je Garderobenmarke. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Katastrophenevakuierung (Feuer, Gas o.ä.) wird grundsätzlich kein Garderobenteil herausgegeben. Die Mitarbeiter:innen des Theaters sind verpflichtet, in einem solchen Fall die Herausgabe zu verweigern. Das Theater übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Wertsachen und Bargeld in den Gegenständen oder Kleidungsstücken, die an der Garderobe abgegeben wurden. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der/die Besucher:in unverzüglich das Garderobenpersonal. Das Theater haftet nicht für die abgegebenen Gegenstände bei Verlust der Garderobenmarke. Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen hat der/die Besucher:in unverzüglich dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Das Theater haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der/die Besucher:in dem Theater die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.
Verspäteter Einlass
Ein Anspruch auf Einlass bei Verspätung der Besucher besteht nicht. Das Theater ist bemüht, nach Beginn einer Veranstaltung Besucher:innen zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum einzulassen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, in einem solchen Fall den Besucher:innen einen bestimmten Platz zuzuweisen, auch wenn dieser nicht dem Wert der Eintrittskarte entspricht. Dasselbe gilt, wenn Zuschauer:innen während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen ganz ausgeschlossen werden.
Bild- und Tonaufzeichnungen
Das Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufnahmen während der Aufführungen sind grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen werden grundsätzlich aus urheberrechtlichen Gründen zur Anzeige gebracht und lösen Schadensersatzpflicht gegenüber den Künstler:innen aus. Personen, die unerlaubt Fotoaufnahmen, Bild- und/ oder Tonaufzeichnungen von Aufführungen erstellen, werden vom Theater unverzüglich des Hauses verwiesen. In einem solchen Fall entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Theater. Das Theater behält sich das Recht vor, Filme und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen konfiszieren zu lassen und die betreffenden Aufnahmen zu löschen. Anschließend werden die entsprechenden Filme bzw. Tonträger an die Person zurückgegeben, von der sie konfisziert wurden. Grund für diese Maßnahme ist das Urheberrechtsgesetz.
Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen
Der/Die Besucher:in ist damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fernsehaufzeichnungen, Filmaufnahmen oder sonstige Medien (TV, Film, Bild) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
Hausrecht und Gefahrenabwehr
Das Theater übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Hausverweise und -verbote auszusprechen. Insbesondere behält sich das Theater das Recht vor, Besucher:innen aus Veranstaltungen zu verweisen, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Eine Belästigung stellt auch das private Benutzen eines Mobiltelefons während der Veranstaltung dar. Mobilfunkgeräte sowie sonstige elektronische Geräte, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur in einem abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich nicht erlaubt. Da das Theater ein öffentliches Gebäude ist, ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist, mit Ausnahme von Begleit- und Blindenhunden, nicht gestattet. Bei Brand- und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher:innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen grundsätzlich nicht statt. Den Anweisungen von Mitarbeiter:innen des Theaters oder anderen Personen, die vom Theater beauftragt sind, ist in diesen Fällen unbedingt Folge zu leisten. Die Haftung des Theaters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Theater Oberhausen ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen, und wird daran auch nicht teilnehmen. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten oder sonstigen Artikeln durch Dritte in den Räumlichkeiten des Theaters ist nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis statthaft.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen/Geschäftsbedingungen treten zum 1.8.2019 in Kraft. Gerichtsstand ist Oberhausen.
Oberhausen, den 01.09.2020
Doris Beckmann, Verwaltungsdirektorin